Die Travel Rule der Financial Action Task Force (FATF) bezieht sich auf eine Aktualisierung der Empfehlung 16, die 2019 als Teil der FATF-Standards zur Bekämpfung von Krypto-Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) eingeführt wurde. Die FATF Travel Rule, die sich aus dem Banking Secrecy Act (BSA) der Vereinigten Staaten ableitet, verlangt von den Ländern, dass sie sicherstellen, dass ihre im Inland operierenden Virtual Asset Service Provider (VASP), wie Kryptobörsen und Custody-Plattformen, die notwendigen Instrumente implementieren, um den Austausch persönlicher Informationen mit den VASP der Transaktionspartner zum Zeitpunkt der Übermittlung von Transaktionen über 1.000 USD zu erleichtern. Dies soll es den Behörden ermöglichen, Daten von jedem Nutzer zu sammeln, der Finanztransaktionen im Wert von über 1.000 USD durchführt. Zu den gesammelten Informationen gehören der Name des Nutzers, die Kontonummer und die Details der Konten, an die sie ihr Geld senden. Weitere Anforderungen sind u.a. der Nachweis der Adresse, der Identität sowie des Geburtsdatums und -ortes. Nach der gleichen Vorschrift sind VASPs und andere Finanzinstitute verpflichtet, Informationen untereinander auszutauschen, insbesondere bei Transaktionen, die unter die Schwelle fallen. Außerdem sind sie in erster Linie dafür verantwortlich, dass die Informationen, die sie an andere Teilnehmer/innen weitergeben, korrekt und aktuell sind. Diese Verordnung definiert jedes Finanzinstitut oder Kryptowährungsunternehmen als Virtual Asset Service Provider (VASP).